11.08.2021 - Neuer Mindestlohntarifvertrag im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Für die Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gilt schon seit dem Jahr 2013 ein branchenspezifischer Mindestlohn. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze hat mit der Gewerkschaft IG BAU einen neuen Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt. Der bisherige Mindestlohntarifvertrag war zum 30. April 2021 ohne Nachwirkung außer Kraft getreten. Ziel der Arbeitgeber war es, auch weiterhin eine Abgrenzung zu möglichen Billiglohnfirmen zu generieren und damit ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen im Steinmetzhandwerk zu setzen. Seit dem 1. August 2021 gilt ein Mindestlohn von 12,85 € in der untersten Lohngruppe für gewerbliche Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Ab dem 1. August 2022 folgt die nächste Stufe mit 13,35 Euro. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages ist bis zum 30.09.2023 vorgesehen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist angestrebt.