11.08.2021 - Neuer Ausbildungsvergütungstarifvertrag im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Seit dem 1. August haben sich die Ausbildungsvergütungen auf folgende Werte erhöht:
- 1. Lj. 850 € (bisher 530 €)
- 2. Lj. 950 € (bisher 620 €)
- 3. Lj. 1.100 € (bisher 720 €)
Der Tarifvertrag beinhaltet eine Öffnungsklausel wonach Arbeitgeber aus wirtschaftlichen und/oder betrieblichen Gründen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien die Ausbildungsvergütung um 20 Prozent absenken können. Die Zustimmung ist vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses zu beantragen und gilt für die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Für Ausbildungsverträge mit einem Ausbildungsbeginn in den Jahren 2019, 2020 und bis November 2021 kann die Zustimmung zur Absenkung der in dem Tarifvertrag geregelten Ausbildungsvergütungen bis zum 30. November 2021 bei den Tarifvertragsparteien nachgeholt werden. Das Antragsformular kann auf Anfrage vom Bundesverband Deutscher Steinmetze zur Verfügung gestellt werden.