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Bundesverband Deutscher Steinmetze

   ATV DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten

Endlich ist es so weit – die neue ATV DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ ist veröffentlicht!

Auf die Initiative des BIV bzw. unserem AK Bau wurde die wichtigste DIN-Norm für Steinmetz- und Natursteinarbeiten überarbeitet und in mehreren Aspekten in unserem Sinne angepasst. 

Die wesentlichen Verbesserungen für das Steinmetzhandwerk:

  • Im Außenbereich gilt die Mindestplattendicke von 30 mm nur noch für die ungebundene Bettung. Geklebte Platten können nun auch dünner sein!
  • Sichtbare Seitenflächen und Köpfe von Sockelleisten sind mit der gleichen Oberflächenbearbeitung wie die Vorderseite herzustellen – damit heben wir uns von den Fliesenlegern ab!
  • Mehrmalige Prüfungen zur Feststellung der Belegreife (CM-Messung) sind besondere Leistungen und werden zusätzlich vergütet. Als Nebenleistung mit einzukalkulieren ist nur die erstmalige CM-Prüfung!
  • Nachträgliche Oberflächenbehandlungen (z.B. Imprägnierungen) sind besondere Leistungen und werden gesondert vergütet!
  • Bei der Abrechnung nach Flächenmaß sind Aussparungen mit bis zu 2,5 m² (anstatt bisher 0,5 m²) bzw. bei Bodenbelägen mit bis zu 0,5 m² (anstatt bisher 0,1 m²) zu übermessen
  • Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Längen < 1 m mit 1 m abgerechnet. Bei zusammenhängenden Einzellängen (wie z.B. bei Mauerwerksfugen) gilt das Gesamtmaß aller Längen!
  • Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten sind bei der Ausschreibung / im LV vom Planer anzugeben, da diese die Kosten beeinflussen!
  • Nicht nur Temperaturen von unter 5°C sondern zukünftig auch über 25°C sind ungeeignete Witterungsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern. Diese sind als besondere Leistungen zusätzlich zu vergüten!
  • Haufwerksporige Mörtel (Grobkornmörtel) sind nun auch im Innenbereich möglich!

Die neue Norm, die bei Werkleistungen mit der Abnahme ab September 2023 (=Ausgabedatum der Norm) anzuwenden ist, kann über den Beuth Verlag (www.beuth.de) oder in der nächsten Auflage der DIN-Normsammlung „Naturwerkstein“ bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Technischen Beratung des BIV (r.holzer@biv-steinmetz.de oder 069/570098-83)

 

Raphael Holzer, Technische Beratung





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