ATV DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten
Endlich ist es so weit – die neue ATV DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ ist veröffentlicht!
Auf die Initiative des BIV bzw. unserem AK Bau wurde die wichtigste DIN-Norm für Steinmetz- und Natursteinarbeiten überarbeitet und in mehreren Aspekten in unserem Sinne angepasst.
Die wesentlichen Verbesserungen für das Steinmetzhandwerk:
- Im Außenbereich gilt die Mindestplattendicke von 30 mm nur noch für die ungebundene Bettung. Geklebte Platten können nun auch dünner sein!
- Sichtbare Seitenflächen und Köpfe von Sockelleisten sind mit der gleichen Oberflächenbearbeitung wie die Vorderseite herzustellen – damit heben wir uns von den Fliesenlegern ab!
- Mehrmalige Prüfungen zur Feststellung der Belegreife (CM-Messung) sind besondere Leistungen und werden zusätzlich vergütet. Als Nebenleistung mit einzukalkulieren ist nur die erstmalige CM-Prüfung!
- Nachträgliche Oberflächenbehandlungen (z.B. Imprägnierungen) sind besondere Leistungen und werden gesondert vergütet!
- Bei der Abrechnung nach Flächenmaß sind Aussparungen mit bis zu 2,5 m² (anstatt bisher 0,5 m²) bzw. bei Bodenbelägen mit bis zu 0,5 m² (anstatt bisher 0,1 m²) zu übermessen
- Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Längen < 1 m mit 1 m abgerechnet. Bei zusammenhängenden Einzellängen (wie z.B. bei Mauerwerksfugen) gilt das Gesamtmaß aller Längen!
- Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten sind bei der Ausschreibung / im LV vom Planer anzugeben, da diese die Kosten beeinflussen!
- Nicht nur Temperaturen von unter 5°C sondern zukünftig auch über 25°C sind ungeeignete Witterungsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern. Diese sind als besondere Leistungen zusätzlich zu vergüten!
- Haufwerksporige Mörtel (Grobkornmörtel) sind nun auch im Innenbereich möglich!
Die neue Norm, die bei Werkleistungen mit der Abnahme ab September 2023 (=Ausgabedatum der Norm) anzuwenden ist, kann über den Beuth Verlag (www.beuth.de) oder in der nächsten Auflage der DIN-Normsammlung „Naturwerkstein“ bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Technischen Beratung des BIV (r.holzer@biv-steinmetz.de oder 069/570098-83)
Raphael Holzer, Technische Beratung