Energiepreispauschale für jeden einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer
Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit zwei Entlastungspaketen Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Die geplante Abwicklung der 300 Euro (brutto) Energiepreispauschale für alle einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer erfolgt über die jeweiligen Arbeitgeber (siehe Ausführungen im Anhang unter >>mehr).
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Häufig gestellte Fragen bzw. Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums zur Energiepreispauschale (EPP). Zu erreichen ist diese Seite über folgenden Link.