30.09.2020 - Dürfen Namen auf Grabsteinen für Werbung zu sehen sein?
Auf Werbefotos von Grabsteinen müssen die Namen der Verstorbenen NICHT unkenntlich gemacht sein, aber Betriebe sollten solche Bilder in ihrer Werbung „zurückhaltend“ verwenden
Bei Aufnahmen von neuen Grabmalen empfiehlt es sich, eine Zustimmung der Hinterbliebenen einzuholen oder die Namen digital unkenntlich zu machen
Von Prof. Dr. Gerd Merke, Gutachter im Friedhofsrecht