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Bundesverband Deutscher Steinmetze

   NEU: Begabtenförderung für unsere Azubi

Leistung lohnt sich im Steinmetzhandwerk - auch für unsere Auszubildenden. Sie sind jetzt berechtigt, die Begabtenförderung zur Aus- und Weiterbildung in Höhe von jeweils 300,- Euro zu beantragen, wenn sie die Zwischen- und/oder Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von besser als 2,5 bestanden haben.

Leistung lohnt sich im Steinmetzhandwerk - auch für unsere Auszubildenden

Unsere Auszubildenden sind berechtigt die Begabtenförderung zur Aus- und Weiterbildung in Höhe von jeweils 300,- Euro zu beantragen, wenn sie die Zwischen- und/oder Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von besser als 2,5 bestanden und alle überbetrieblichen Lehrgänge besucht haben. Der Antrag kann maximal bis zu einem Jahr nach Abschluss der Gesellenprüfung gestellt werden. Als Nachweis muss eine Kopie der jeweiligen Zeugnisse erbracht werden. Die Regelung gilt ab dem 01. August 2023. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des (Zwischen-) Prüfungszeugnisses. Die Zahlung erfolgt nur direkt auf das Konto des Azubi.

Das lohnt sich! Hier geht's zum Antrag:





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