Allgemeinverbindlichkeit des Ausbildungsvergütungstarifvertrags erreicht
Der Ausbildungsvergütungstarifvertrag im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 1. November 2025 einschließlich der Protokollnotiz vom 13. Januar 2026 wurde am 22. Juli 2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlichkeit gilt rückwirkend ab dem 11. März 2026 für alle Betriebe in Deutschland, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk fallen (mit Ausnahme des Bundeslands Sachsen) sowie alle Auszubildenden, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ausgebildet werden und eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Ausgenommen sind Betriebe, die Mitglied im Dachverband der Betonstein- und Terrazzohersteller e. V. sind und diese Mitgliedschaft bis zum 21. Dezember 2005 (Stichtag) erworben haben.
Der Bundesverband deutscher Steinmetze begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als starkes Zeichen für faire Wettbewerbsbedingungen und für alle Betriebe geltende verbindliche Mindestvergütungen. Eine für alle Auszubildenden geltende angemessene Ausbildungsvergütung stärkt zudem die Attraktivität der Ausbildung, was angesichts des Fachkräftemangels besonders wichtig ist. Insgesamt werten wir die Allgemeinverbindlichkeitserklärung daher als Erfolg.
Bild: Nattanan Kanchanaprat | Pixabay
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