Jahresbericht 2019 ___________________________________________________ Mindestlohntarifvertrag Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Jedoch wurde damals noch keine Allgemeinverbindlichkeit erklärt, so dass der Mindestlohntarifvertrag noch keine Wirksamkeit auf alle Steinmetz- und Steinbildhauerbetriebe entfaltet hatte. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk) wurde dem Tarifausschuss im Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt. Erwartungsgemäß hat der Tarifausschuss die Rechtsverordnung auch beschlossen. Die Allgemeinverbindlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales trat zum 1. September 2019 in Kraft. Seit dem 1. September 2019 ist nun für alle Betriebe im Steinmetz und- Steinbildhauerhandwerk bundesweit ein Mindestlohn in Höhe von 11,85 € verbindlich. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Mai 2020 auf 12,20 €. Zum 30. April 2021 tritt der Mindestlohntarifvertrag ohne Nachwirkung außer Kraft. Gehaltene allgemeine und fachspezifische Vorträge/ Informationsveranstaltungen „Aktuelles aus der Betriebswirtschaftlichen Informationstransferstelle“ / Meisterfrauen- seminar, Würzburg „Aktuelles aus der Betriebswirtschaftlichen Informationstransferstelle“ & Workshop: „Innungsmitglieder halten und neue gewinnen“, Obermeistertagung Braunschweig „Aktuelles aus der Betriebswirtschaftlichen Informationstransferstelle“, Bundestagung Leimen/Heidelberg „Aktuelles aus der Betriebswirtschaftlichen Informationstransferstelle“, Geschäftsführer- konferenz, Frankfurt am Main Individuelle Betriebsberatung Mitglieder, Mitarbeiter der Handwerkskammern & Kreishandwerkerschaften, über- geordnete Stellen oder Steuerberater wenden sich mit ihren Anfragen schriftlich oder telefonisch an die Betriebswirtschaftliche Beratung. Der Umfang des Beratungsbedarfs erstreckt sich oft in der Handhabung des Rahmentarifvertrages und der übrigen Tarifverträge in Bezug auf Kündigung, Urlaub, Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, langfristige Krankheit, sowie steinmetzspezifischer Vertragsfragen. Des Weiteren wurden betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu unter anderem folgenden Themen an die Beratungsstelle gerichtet: Onlinemarketing-Instrumente, Mindestlohn, Azubigewinnung, Fahrtzeit- und Fahrtkostenabgeltung, Angebots- bindefristen (HGB), Google my Business, GoBD in der Unternehmenspraxis, Branchen- vergleichswerte, Betriebsvergleich, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Schlechtwetter- regelung, Arbeitslosengeld, EU-DSGVO, Messen, Kündigung, Mini/ Midi-Jobs, Ausbil- dungsverträge, VOB, zusätzliches Urlaubsgeld, geldwerter Vorteil, Abwicklungsvertrag, Mindestlohn, Lohntarifverträge, geringfügige Beschäftigung, 13. Monatsgehalt, EU- Entsenderichtlinie, SOKA BAU, Widerspruchsrecht & Verjährung, Abfindung, BUGA, Fördermöglichkeiten, LKW-Fahrerkarte, Fortbildung, BAMAKA, BIV-Satzung, Marketingumlage, Arbeitnehmerüberlassung, Stundenverrechnungssatz, Vermögens- wirksame Leistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc. 39